Der Unterhalt des Ordonanzrades 05
Je nach Witterung und Gebrauch des Ordonanzrades musste der sogenannte Tages-Parkdienst vorgenommen werden. Ging es dabei noch mehr um die unmittelbare Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit, so hatte der Wochen-Parkdienst schon mehr die Aufgabe, die Räder in Schuss zu halten. Neben einer Grundreinigung wurde dabei auch Wert auf das ölen aller beweglichen Teile gelegt.
Defekte, welche der Wehrmann nicht selbst oder mit Hilfe von Kameraden beheben konnte, wurden in die Radwerkstatt gebracht. In der Kaserne stand eine mehr oder weniger professionell eingerichtete Werkstatt mit geschulten Rad-Mechanikern zur Verfügung. Unterwegs wurde eine mobile Werkstatt im Tross mitgeführt. Um die Ausfälle innerhalb der Züge möglichst gering zu halten, wurden auch jeweils mehrere Ersatzräder, sogenannte Strap-Räder mitgeführt, die im Bedarfsfall schnell Verfügbar waren.
Auszüge aus dem "Ordonanz-Fahrad-Büchlein"
" ... Die peinlich genaue Instandhaltung
des Rades ist eine selbstverständliche Pflicht eines jeden
Radfahrers. Alle Raparaturen, welche infolge nachlässiger
Behandlung notwendig werden, gehen voll zu Lasten des
Fehlbaren. ..." |
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" ... Das Ordonanz-Fahrrad ist dem Mann
vom Bunde anvertrautes Kriegsmaterial, zu welchem er grösste
Sorgfalt zu tragen hat." |
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" ... Geht ein Rad infolge nachlässiger
Behandlung zugrunde oder ist es beim Einrücken in einem
Zustand, dass es zuerst in Revision gegeben werden muss,
so hat der Fehlbare nicht nur die Reparatur selbst zu
bezahlen, sondern es kann gegen ihn noch das Militärgerichtsverfahren
wegen Zugrundegehen-lassens und Verschleuderns von Kriegsmaterial
eingeleitet werden." |
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